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   BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62   

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https://dejure.org/1964,6123
BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62 (https://dejure.org/1964,6123)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1964 - Ib ZR 116/62 (https://dejure.org/1964,6123)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1964 - Ib ZR 116/62 (https://dejure.org/1964,6123)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62
    Jedenfalls ist die Schutzfähigkeit eines Bindungssystems, das auf rechtswirksam geschlossenen Verträgen beruht, nicht etwa allgemein davon abhängig, daß von vornherein einzelne bestimmte Maßnahmen vorgesehen werden wie etwa die, daß die Ware mit Kontrollnummern versehen wird, daß unabhängig von dem Verdacht eines Verstoßes organisierte Probekäufe stattfinden oder daß auch der Großhandel überwacht wird, was nach der Entscheidung des erkennenden Senats in GRUR 1964, 320, 321 f - Maggi - regelmäßig nicht erforderlich ist.

    Hat das bindende Unternehmen den Nachweis geführt, daß sein Bindungssystem sowohl im gedanklichen Aufbau als auch in der praktischen Durchführung lückenlos ist, was bezüglich der Klägerin der Fall ist (vgl. zu I), so führt das zugunsten des Unternehmens zu einer Beweiserleichterung des Inhalts, daß nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon auszugehen ist, der Außenseiter habe die Ware vermittels fremden Vertragsbruches oder im Wege des Schleichbezuges erworben und diese Art der Warenbeschaffung sei demnach zu vermuten (BGH GRUR 1964, 320, 321 - Maggi; BGHZ 40, 136, 140 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - Trockenrasierer).

    Soweit die Revision um eine Überprüfung dieser Rechtsprechung im Hinblick auf neuere Veröffentlichungen im Schrifttum bittet, hat der Senat hierzu bereits Stellung genommen (BGH GRUR 1964, 320, 322 f - Maggi).

    Die von der Revision genannten Entscheidungen des Reichsgerichts (RG GRUR 1942, 79, 88; RG MuW 1939, 191, 195) stehen dem, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Januar 1964 dargelegt hat, nicht entgegen (BGH GRUR 1964, 320, 323 f - Maggi).

  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62
    Zur Bejahung der tatsächlich lückenlosen Durchführung eines Bindungssystems genügt zunächst der Beweis, daß das bindende Unternehmen die Einhaltung durch geeignete Maßnahmen überwacht und bekannt werdende Verstöße alsbald verfolgt und für die Zukunft unterbindet (BGHZ 40, 136, 141 f [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - Trockenrasierer).

    Hat das bindende Unternehmen den Nachweis geführt, daß sein Bindungssystem sowohl im gedanklichen Aufbau als auch in der praktischen Durchführung lückenlos ist, was bezüglich der Klägerin der Fall ist (vgl. zu I), so führt das zugunsten des Unternehmens zu einer Beweiserleichterung des Inhalts, daß nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge davon auszugehen ist, der Außenseiter habe die Ware vermittels fremden Vertragsbruches oder im Wege des Schleichbezuges erworben und diese Art der Warenbeschaffung sei demnach zu vermuten (BGH GRUR 1964, 320, 321 - Maggi; BGHZ 40, 136, 140 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - Trockenrasierer).

  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62
    Schon mit der Vervollständigung ihres Sortiments durch Aufnahme der Seife der Klägerin erlangten die Beklagten daher einen Wettbewerbsvorsprung vor denjenigen von der Klägerin nicht belieferten Großhändlern, die ihrerseits nicht Kunden der Klägerin zum Vertragsbruch verleiten oder Gelegenheit zur Ausnutzung von Vertragsbrüchen finden (BGHZ 37, 30, 35 [BGH 08.03.1962 - KZR 8/61] - Selbstbedienungsgroßhandel; vgl. auch RGZ 148, 364, 370 - "4711").

    Dazu gehört die Nennung des Lieferanten der Beklagten, der diesen die Ware unter Verletzung seines mit der Klägerin geschlossenen Vertrages geliefert hat (RGZ 148, 364, 375).

  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62
    Schon mit der Vervollständigung ihres Sortiments durch Aufnahme der Seife der Klägerin erlangten die Beklagten daher einen Wettbewerbsvorsprung vor denjenigen von der Klägerin nicht belieferten Großhändlern, die ihrerseits nicht Kunden der Klägerin zum Vertragsbruch verleiten oder Gelegenheit zur Ausnutzung von Vertragsbrüchen finden (BGHZ 37, 30, 35 [BGH 08.03.1962 - KZR 8/61] - Selbstbedienungsgroßhandel; vgl. auch RGZ 148, 364, 370 - "4711").
  • BGH, 27.01.1959 - I ZR 185/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62
    In subjektiver Hinsicht genügt für die Annahme einer objektiv unlauteren Wettbewerbshandlung, daß der Täter in Kenntnis aller für die Sittenwidrigkeit wesentlichen Umstände handelt oder daß er zumindest mit der Möglichkeit rechnet, daß solche Umstände vorliegen (BGH GRUR 1960, 200, 201 zu 3 - Abitz II).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

    Dementsprechend ist es auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats für die Schutzfähigkeit eines auf rechtswirksamen Verträgen beruhenden Bindungssystems nicht erforderlich, daß von vornherein und allgemein einzelne bestimmte Kontrollmaßnahmen wie die Überwachung des Großhandels vorgesehen werden, die vielmehr, wie der Senat in der Entscheidung GRUR 1964, 320, 321 f - Maggi - ausgeführt hat, regelmäßig nicht notwendig erscheint (vgl. auch Urt. vom 20. November 1964 - Ib ZR 116/62 - Speick).
  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Dem ist der Bundesgerichtshof im Urteil vom 14. Dezember 1966 (- Ib ZR 158/64 - Asbach) und in einem weiteren Fall des Verstoßes gegen eine Vertriebsbindung (Urteil vom 20. November 1964 - Ib ZR 116/62 - Speik) gefolgt.
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